Qualifikation gemäß Rahmenkonzept von Sprachbeauftragten in Rheinland-Pfalz
KI-generiert mit ChatGPT (OpenAI)
Sprachbildung im Kita-Fokus Die Weiterbildungsreihe basiert auf den offiziellen Empfehlungen der "Rahmenkonzeption zur Qualifizierung von Sprachbeauftragten in Rheinland-Pfalz". Die Inhalte wurden in enger Zusammenarbeit des Pädagogischen Landesinstituts und des Ministeriums für Bildung entwickelt.
Die Qualifizierung richtet sich an Fachkräfte, die als Sprachbeauftragte tätig sind oder sein wollen. Die/der Sprachbeauftragte sorgt dafür, das die alltagsintegrierte Sprachbildung fest im Kita-Alltag verankert bleibt. Um eine hohe Anregungsqualität in der Kita-Einrichtung zu erreichen, arbeitet diese mit dem Team, der Leitung und der Trägerschaft, den Eltern und weiteren Netzwerkpartnern und Fachkräften zusammen. Für diese sind die Sprachbeauftragen Ansprechperson und Austauschpartner und schaffen damit eine möglichst hohe Anregungsqualität für die Kinder. Alle zusammen tragen damit einen wesentlichen Teil zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen und zum Bildungsniveau der Kinder bei.
Alle Module bauen auf dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungsreihe "Mit Kindern im Gespräch" auf und umfassen insgesamt 100 Zeitstunden. Darin sind 46 Stunden selbst gesteuertes Lernen vorgesehen, in denen die Fachkräfte das Erlernte in der Praxis erproben, mit einem Lernpartner / einer Lernpartnerin reflektieren und zum Abschluss in einem Lerntagebuch dokumentieren.
Neun Module (a sechs Stunden)
Modul 1 - Rollenklärung
Modul 2 - Spracherwerb ein- und mehrsprachiger Kinder
Modul 3 - Sprachbeobachtung, Sprachdokumentation und Sprachförderung
Modul 4 - Früher Schriftspracherwerb I
Modul 5 - Früher Schriftspracherwerb II
Modul 6 - Team zur Auseinandersetzung mit Sprachbildung anregen I
Modul 7 - Team zur Auseinandersetzung mit Sprachbildung anregen II
Modul 8 - Eltern zur Auseinandersetzung mit Sprachbildung anregen
Modul 9 - Vernetzung im Sozialraum
Hinweis zu den Entgelten: Die Teilnahmegebühr gilt für die ausgeschriebene Veranstaltung und den darin vorgesehenen Leistungsumfang.
Wird ein Termin von einer verbindlich angemeldeten Person nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf eine kostenfreie Nachholung. Die kvhs kann im Einzelfall eine Nachholmöglichkeit als zusätzliche Leistung anbieten; bei Inanspruchnahme entstehen weitere Kosten.
Bitte beachten Sie, dass der endgültige Preis erst nach dem Ende der Anmeldefrist und eine Woche vorm Veranstaltungsbeginn festgelegt werden kann, wenn die kostenfreien Storno-Optionen für Anmeldungen nach unseren AGB abgelaufen sind. für Beschäftigte der kommunalen Einrichtungen des Landkreises Südliche Weinstraße: 948,24 € (nicht rabattierbar) (gültig bis 5 Teilnehmende) für Beschäftigte der kommunalen Einrichtungen des Landkreises Südliche Weinstraße: 789,84 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 6 Teilnehmenden) für Beschäftigte der kommunalen Einrichtungen des Landkreises Südliche Weinstraße: 677,52 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 7 Teilnehmenden) für Beschäftigte der kommunalen Einrichtungen des Landkreises Südliche Weinstraße: 592,56 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 8 Teilnehmenden) für Beschäftigte der kommunalen Einrichtungen des Landkreises Südliche Weinstraße: 527,04 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 9 Teilnehmenden) für Beschäftigte der kommunalen Einrichtungen des Landkreises Südliche Weinstraße: 473,76 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 10 Teilnehmenden) für Beschäftigte der kommunalen Einrichtungen des Landkreises Südliche Weinstraße: 431,28 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 11 Teilnehmenden) für Beschäftigte der kommunalen Einrichtungen des Landkreises Südliche Weinstraße: 395,28 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 12 Teilnehmenden) für Beschäftigte der kommunalen Einrichtungen des Landkreises Südliche Weinstraße: 364,32 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 13 Teilnehmenden) für Beschäftigte der kommunalen Einrichtungen des Landkreises Südliche Weinstraße: 338,40 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 14 Teilnehmenden) für Beschäftigte der kommunalen Einrichtungen des Landkreises Südliche Weinstraße: 316,08 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 15 Teilnehmenden) für Beschäftigte anderer Einrichtungen: 1.308,24 € (nicht rabattierbar) (gültig bis 7 Teilnehmende) für Beschäftigte anderer Einrichtungen: 817,92 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 8 Teilnehmenden) für Beschäftigte anderer Einrichtungen: 726,48 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 9 Teilnehmenden) für Beschäftigte anderer Einrichtungen: 653,76 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 10 Teilnehmenden) für Beschäftigte anderer Einrichtungen: 594,72 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 11 Teilnehmenden) für Beschäftigte anderer Einrichtungen: 545,04 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 12 Teilnehmenden) für Beschäftigte anderer Einrichtungen: 503,28 € (nicht rabattierbar) (gültig bei 13 Teilnehmenden) für Beschäftigte anderer Einrichtungen: 467,28 € (nicht rabattierbar) (gültig von 14 bis 15 Teilnehmenden)