Der zentrale Einstufungstest ermöglicht die direkte Zuweisung zu BAMF-geförderten Integrationskursen. Er richtet sich an Interessenten mit Verpflichtung und Berechtigung sowie an Selbstzahler.
Wenn Sie eine Verpflichtung oder eine Berechtigung für einen Integrationskurs besitzen, melden Sie sich bei einem der vorgenannten Kursträger. Dieser wird Sie dann zum zentralen Einstufungstest anmelden.
Wenn Sie eine Verpflichtung oder Berechtigung beim JobCenter ausgestellt bekommen, werden Sie eventuell (abhängig von Ihrem Wohnort) direkt für einen zentralen Einstufungstest angemeldet.