gefördert durch1-Basiskurs-Abschnitt 1 Allgemeiner Integrationskurs nach dem Zuwanderungsgesetz (Sprachkurs und Orientierungskurs nach § 43 AufenthG und § 3 IntV)
Der Allgemeine Integrationskurs richtet sich an erwachsene Zuwanderer, die dauerhaft in Deutschland leben und ihre Deutschkenntnisse verbessern möchten. Die Kurse werden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert und dienen der sprachlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Integration.
Ziel des Integrationskurses ist es, Teilnehmende zu befähigen, sich im Alltag sprachlich zurechtzufinden, ihre Rechte und Pflichten in Deutschland zu kennen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Gliederung des Sprachkurses (600 UE):
Basiskurs (Module 1–3): Modul 1: 100 UE Modul 2: 100 UE Modul 3: 100 UE
(Sprachniveau: etwa A1 bis A2)
Aufbaukurs (Module 4–6): Modul 4: 100 UE Modul 5: 100 UE Modul 6: 100 UE (Zielniveau: B1 gemäß GER)
Die Themen des Sprachkurses sind alltagsbezogen: Arbeit und Beruf, Aus- und Weiterbildung, Einkaufen, Wohnen, Gesundheit, Mediennutzung, Freizeit, Umgang mit Behörden, sowie das Leben in der Nachbarschaft.
Orientierungskurs (100 UE):
Im Anschluss an den Sprachkurs folgt der Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten. Er vermittelt Kenntnisse zu den Themen: – Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands – Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung – Alltagswissen zur politischen Teilhabe und zum gesellschaftlichen Zusammenleben
Abschlussprüfungen:
Der Integrationskurs endet mit dem „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ, GER-Niveau A2/B1) sowie dem Test „Leben in Deutschland“ (LiD).
Fördermöglichkeiten: Die Teilnahme kann durch das BAMF ganz oder teilweise gefördert werden. Eine Teilnahmeverpflichtung kann durch Jobcenter oder Ausländerbehörde ausgesprochen werden. Auch freiwillige Teilnahme ist möglich.
Hinweis: Vor der Kursteilnahme ist ein Einstufungstest erforderlich, um das passende Modul festzulegen.
Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Zentrale der Kreisvolkshochschule Südliche Weinstraße
20 Tage, 28.04.2025 - 26.05.2025 Montag, 08:15 - 12:15 Uhr, 15 Min. Pause Dienstag, 08:15 - 12:15 Uhr, 15 Min. Pause Mittwoch, 08:15 - 12:15 Uhr, 15 Min. Pause Freitag, 08:15 - 12:15 Uhr, 15 Min. Pause Donnerstag, 08:15 - 12:15 Uhr, 15 Min. Pause
kostenfrei bei vollständiger Kostenübernahme durch BAMF (mit aktuellem Leistungsbescheid und Berechtigung/Verpflichtung) 229,00 € mit BAMF Förderung für Selbstzahler (nicht rabattierbar) 458,00 € ohne BAMF Förderung
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