Vortrag in Kooperation mit dem AWO-Betreuungsverein

Vorsorge per Vollmacht

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Durch Alter oder Krankheit kann jeder von uns in kurzer Zeit in eine Verfassung geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr alleine erledigen kann. Was dann? Wer darf dann die notwendigen Zahlungen vom Konto vornehmen? Wer kümmert sich um Arztgespräche und -termine? Wer klärt die Bedingungen der Pflege – ob zu Hause oder in einem Heim? Wer klärt die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen? 
Das alles sind Fragen, die jeder möglichst weit von sich weist. Weder Freunde noch Angehörige haben ohne spezielle Vollmacht das Recht, stellvertretend zu handeln oder zu entscheiden. Fehlt eine solche Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Das kann ein Angehöriger sein, muss es aber nicht. Wünschenswert ist, diese Probleme innerhalb der Familie zu lösen. Dazu ist es allerdings notwendig, eine Vollmacht zu erteilen. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man eine private Regelung treffen, die im Allgemeinen eine gesetzliche Betreuung überflüssig macht. Sie muss allerdings frühzeitig aufgesetzt werden, zu einem Zeitpunkt, zu dem der Betroffene noch im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte, im rechtlichen Sinne "geschäftsfähig" ist. Wo die Unterschiede liegen und was es rechtlich zu beachten gilt, erfahren Sie bei diesem Vortrag.



Kostenfrei, aber Anmeldung aus organisatorischen Gründen notwendig!

1 Tag, 02.04.2025
Mittwoch, 17:00 - 19:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass der Veranstaltungsort zu einem späteren Zeitpunkt unter www.vhs-suew.de bekannt gegeben wird.
1 Termin(e)
Mi 02.04.2025 17:00 - 19:30 Uhr
Johannes Pfeiffer
A302
Kursort in Bad Bergzabern wird zum späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

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Belegung: 
Plätze frei
(Plätze frei)