KiTa-Fortbildungsprogramm SüW in Kooperation mit dem Jugendamt SüW und in Zusammenarbeit mit der vhs Neustadt/Weinstraße und der vhs Bad Dürkheim
Basisqualifizierung für (profilergänzende) Fachkräfte in KiTas 2024/2025
nach Anforderungen der Rahmenvereinbarung zur Gestaltung von pädagogischen Basisqualifizierungen im Sinne der Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz vom 06.02.2024 Modul 1: 17. und 18. September 2024
Entwicklung eines pädagogischen Selbstverständnisses
Welche berufliche Motivation bringen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit? Wie beeinflusst die berufliche Identität die Arbeit in der Kita und welche Rolle nimmt diese in der pädagogischen Arbeit ein?
Modul 2: 5. und 6. November 2024
Rechtliche Grundlagen der rheinland-pfälzischen Kitas
Rechtliche Grundlagen der Betreuung in Rheinland-Pfalz:
Welche Rahmenbedingungen sind wichtig in der Arbeit mit Kindern?
Aufsichtspflicht in der Kita: was ist zu beachten?
Die Bildungs- und Erziehungsempfehlungen in Rheinland-Pfalz als Grundlage des pädagogischen Handelns
Modul 3: 14. und 15. Januar 2025
Pädagogische Grundlagen
Das veränderte Bild vom Kind-Kinder als Akteure ihrer Entwicklung.
Was bedeutet dies für die pädagogische Fachkraft in der Begleitung der Kinder?
Welcher professionelle Erziehungsstil wird in den Kitas umgesetzt? Pädagogische Konzepte der Einrichtungen werden diskutiert.
Modul 4: 11. und 12. Februar 2025
Entwicklungspsychologie
In den ersten sechs Jahren der Kinder finden wichtige Entwicklungen in den Bereichen Motorik, Kognition, sozialemotionales Verhalten, Sprache, Sinne und Wahrnehmung statt. Das Wissen über Entwicklungsschritte in diesen Bereichen ist für die Planung von pädagogischen Angeboten von Bedeutung.
Welche Chancen und Herausforderungen ergeben sich bei der Begleitung durch die pädagogische Fachkraft?
Modul 5: 11. und 12. März 2025
Übergänge im Kita-Alltag
Der Übergang von der Familie in die Kita oder später in die Grundschule kann eine Herausforderung für das Kind sein. In den Einrichtungen werden deshalb Eingewöhnungskonzepte und Kooperationen mit den Grundschulen umgesetzt.
Verschiedene Modelle und deren Umsetzung werden besprochen.
Modul 6: 8. und 9. April 2025
Bildung in der Kita
Die Kita als Ort der ganzheitlichen Bildung der Kinder:
Was bedeutet dies in der Kita?
Was bedeutet Bildung in den Alltagssituationen und den Aktivitäten?
Welche Bildungsangebote sind relevant (z. B. sprachliche Bildung) und sollten in den pädagogischen Alltag integriert werden?
Modul 7: 13. und 14. Mai 2025
Lernen und Spielen
Die Bedeutung des Spiels für Kinder im Kindergartenalter ist groß.
Wie entwickelt sich das kindliche Spiel in der verschiedenen Altersspannen?
Welche Lern- und Spielformen benutzen die Kinder in den verschiedenen Bildungsbereichen?
Welche Bedeutung hat eine vorbereitete Umgebung für die Spielaktivität der Kinder?
Modul 8: 3. und 4. Juni 2025
Inklusion und Diversität
Die Inklusion von Kindern mit Handicap ist eine Aufgabe der Kita, die immer öfter Alltag wird.
Welche Modelle der Inklusion gibt es, wie kann sie gelingen und wie kann die Kita diese Aufgabe positiv entwickeln?
Kinder mit herausforderndem Verhalten sind oft eine Belastung für die pädagogischen Fachkräfte. Wie kann ein Umgang mit ihnen gelingen?
Was ist hilfreich - was nicht?
Modul 9: 9. und 10. September 2025
Beobachtung und Dokumentation
Beobachtung und Dokumentation sind die Grundlagen pädagogischen Handelns. Es gibt sehr viele Beobachtungsverfahren auf dem Markt - ein kleiner Überblick soll die Orientierung erleichtern und die Notwendigkeit von Beobachtung erläutern.
Modul 10: 30. September und 1. Oktober 2025
Kooperation und Vernetzung
Gute Wege in der Zusammenarbeit mit Eltern werden aufgezeigt. Die profilgänzenden Fachkräfte sind ein Teil eines Gesamtteams.
Welche Erwartungen, Rollen und Konflikte können in einem Team entstehen?
Mit welchen Institutionen arbeitet die Kita zusammen?
Zum Abschluss der Fortbildung erfolgt eine Reflexion und die Übergabe des Zertifikats.
Note bene: Wenn ein Modul ausfallen sollte, wäre der Ersatztermin am 28.10. und 29.10.2025
Note bene 2: die Hälfte der Termine werden voraussichtlich in Bad Dürkheim stattfinden.
Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Fortbildung
Die pädagogische Basisqualifizierung kann nur von denjenigen durchlaufen werden, die von ihrer Qualifikation bereits von der Fachkräftevereinbarung zugelassen sind. Das heißt, sie gilt für festgelegte Berufsgruppen, die bisher wenig Erfahrung im Bereich der frühkindlichen Bildung haben, als Voraussetzung für die Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung. Das sind:
Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Religionspädagogik, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie und vergleichbare Abschlüsse an Hochschulen sowie Berufsakademien mit und ohne staatliche Anerkennung;
Absolventinnen und Absolventen pädagogischer Studiengänge an Hochschulen und vergleichbare Abschlüsse;
Absolventinnen und Absolventen einschlägiger psychologischer Studiengängen an Hochschulen und vergleichbare Ab-schlüsse;
Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer sowie Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Staatsexamens.
Eine Ausnahme bilden profilergänzende Kräfte,die:
entweder eine Zustimmung des Landesamts für Soziales, Jugend und Versor-gung vorweisen können, dass sie die Anforderungen als profilergänzende Kraft erfüllen,
oder bereits in einer Kindertageseinrichtung angestellt sind, wobei die Person keine Vertretungs- oder Hauswirtschaftskraft sein darf.
Nicht zugelassen sind:
Personen ohne die oben genannten Vorqualifikationen bzw. Ausnahmegenehmigungen auch mit Absolvierung einer pädagogischen Basisqualifizierung nicht als pädagogische Fachkraft / pädagogische Fachkraft in Assistenz / profilergänzende Kraft tätig werden können. Die pädagogische Basisqualifizierung ist keine Qualifizierung die per se zur Arbeit in einer Kindertageseinrichtung berechtigt. Sie ergänzt bereits bestehende Professionen. Hauswirtschaftskräfte, Sprachförderkräfte und Vertretungskräfte kommen für eine pädagogische Basisqualifizierung nicht in Frage.
Information zur tariflichen Eingruppierung der Profilergänzenden Fachkräfte
Im Rundschreiben "2024-02-15 RS Nr. 4-24 Refinanzierung von Personal in Tageseinrichtungen für Kinder" von Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung heißt es: "Werden profilergänzende Fachkräfte mit Erzieherinnen- und Erziehertätigkeiten betraut, können diese bei Vorliegen der Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ ebenfalls in der Entgeltgruppe S 8a Fallgruppe 1 eingruppiert werden."
Technischer Hinweis: wenn Sie Interesse an der Veranstaltung haben, können Sie sich bei ausgebuchten Veranstaltungen auch auf die Warteliste anmelden. Beim frei werden eines Platzes, setzten wir uns mit Ihnen in Verbindung.